Planen Sie den Ausbau Ihres Dachbodens oder eine energetische Sanierung? In Gebäuden, die vor dem Jahr 2000 errichtet wurden, verbirgt sich oft alte Mineralwolle (Glaswolle oder Steinwolle), die als krebserregend eingestuft werden können. Diese sogenannten KMF-Dämmstoffe können bei unsachgemäßem Ausbau gefährliche Fasern freisetzen. Hier ist bei der ist bei der Handhabung höchste Vorsicht geboten.
Als spezialisierter und zertifizierter Fachbetrieb führen wir die Sanierung und Entsorgung dieser Stoffe streng nach den geltenden Arbeitsschutz- und Sicherheitsregeln der TRGS 521 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) durch.
Alte künstliche Mineralfasern (KMF) sind extrem fein und brüchig. Werden sie ohne Schutzmaßnahmen bewegt, verteilen sich die Fasern in der Raumluft und setzen sich u.a. in Teppichen, Polstern und Tapeten fest.
Da diese Fasern als krebserzeugend eingestuft sind, ist ein “Do-it-yourself-Ausbau” ohne Profi-Ausrüstung ein hohes Gesundheitsrisiko für Sie und Ihre Familie.
Die Missachtung der TRGS 521 gefährdet nicht nur die Gesundheit der Bewohner und der beauftragten Arbeiter, sondern kann auch empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Mit uns gehen Sie kein Risiko ein.
Unser geschultes Personal weiß genau, wie man auch in schwierigen Einbausituationen sicher agiert.
Die Entsorgung erfolgt fachgerecht mit Nachweis.
1. Das Baujahr prüfen. Wurde das Gebäude vor dem Jahr 2000 gedämmt?
Hintergrund: Dämmstoffe, die vor 2000 verbaut wurden, stehen unter dem Verdacht, krebserzeugend zu sein (“alte Mineralwolle”). Seit 2000 ist in Deutschland nur noch “neue”, biolösliche Wolle zugelassen.
2. Sofortmaßnahmen bei Entdeckung
Arbeiten sofort einstellen!
Sollten Sie die Dämmung bereits freigelegt haben, stoppen Sie die Arbeit, um eine weitere Faserfreisetzung zu vermeiden.
Zugluft unterbinden
Schließen Sie Fenster und Türen zum restlichen Wohnbereich, damit die Fasern nicht durch die Wohnung gewirbelt werden.
Keine Haushaltsstaubsauger nutzen!
Wichtig: Herkömmliche Sauger pusten die feinen Fasern hinten wieder aus und verteilen sie unsichtbar in der gesamten Raumluft.
3. Fachgerechte Einschätzung einholen
Profi kontaktieren!
Lassen Sie einen Fachbetrieb nach TRGS 521 beurteilen, ob es sich um gefährliches Material handelt und von diesem eine fachgerechte Demontage planen.
4. Die richtige Schutzausrüstung (PSA)
Falls Sie den Bereich betreten müssen, achten Sie auf:
Atemschutzmaske: mindestens Schutzstufe FFP2 (besser FFP3).
Einmalanzug: Kategorie III (Typ 5/6), um Hautreizungen und Faserverschleppung zu vermeiden.
Schutzbrille & Handschuhe: KMF-Fasern verursachen oft starken Juckreiz auf Haut und Schleimhäuten.
5. Ist eine fachgerechte Entsorgung sichergestellt?
Spezialverpackung vorhanden?
KMF darf niemals lose entsorgt werden. Es müssen reißfeste, gekennzeichnete KMF-Säcke verwendet werden.
Entsorgungsnachweis?
Achten Sie darauf, dass die Entsorgung dokumentiert wird. Dies ist wichtig als Nachweis gegenüber Behörden